Los Santos., 7. Juli 2025 –
Ein epochaler Schritt in Richtung Gerechtigkeit: Das DOJ hat heute offiziell verkündet, dass ab sofort jede*r Verurteilte, der sich durch ein Urteil in einem unverhältnismäßigen Maß bestraft sieht, beim DOJ eine Revision einlegen kann. Grundlage dieses Vorstoßes sind die Prinzipien des Polizeigesetzes §2 und des Justizgesetzes §2 – der sogenannte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Dieser Grundsatz, einst juristische Formel, wird nun zu einer lebendigen Waffe gegen überzogene Urteile. Er verlangt, dass die Schwere einer Strafe in einem angemessenen Verhältnis zur begangenen Tat stehen muss. Was trivial klingt, war in der Praxis zu oft ein toter Buchstabe – bis jetzt.
„Die Zeit der blinden Härte ist vorbei. Wer unter dem Gewicht eines Urteils leidet, das jede Relation zur Tat verloren hat, bekommt nun eine Stimme“, so ein Sprecher des DOJ.
Konkret bedeutet das: Personen, die sich durch ihr Urteil übermäßig hart getroffen fühlen – etwa bei Bagatelldelikten mit drakonischen Strafen –, können künftig eine Verhältnismäßigkeitsprüfung beantragen. Dies betrifft nicht nur neue Fälle, sondern auch vergangene Urteile, sofern eine klare Diskrepanz zwischen Tat und Strafe nachgewiesen werden kann.
Zwischen Recht und Rache
Die Maßnahme ist eine Reaktion auf jahrelange Kritik von Menschenrechtsorganisationen, Jurist*innen und Betroffenen. In vielen Fällen, insbesondere im Bereich des Drogenrechts oder bei sogenannten Ordnungswidrigkeiten, wurde immer wieder auf Missverhältnisse hingewiesen – kleine Taten, große Strafen, zerstörte Existenzen.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist kein neues Ideal, sondern ein fundamentaler Pfeiler rechtsstaatlichen Denkens. Doch seine praktische Anwendung wurde zu selten erzwungen. Nun wird das Prinzip selbst zur Klinge – gegen Willkür, gegen Automatismen, gegen das uralte Muster: Strafe um der Strafe willen.
Hürden bleiben – Hoffnung wächst
Der Antrag auf Revision muss gut begründet und juristisch klar strukturiert sein. Es braucht Beweise, Akten, Vergleiche. Doch das DOJ hat angekündigt, hierfür eine eigene Taskforce einzurichten, die Betroffene unterstützt und Verfahren beschleunigt.
Dies ist kein Freibrief zur Straflosigkeit – sondern ein Aufruf zur Gerechtigkeit mit Maß. Eine neue Ära beginnt, in der das Gewicht des Gesetzes nicht mehr blind trifft, sondern gewogen wird.
Kommentar:
Dies ist kein Akt der Schwäche. Es ist ein Zeichen der Reife. Ein Staat, der bereit ist, sich selbst zu korrigieren, zeigt wahre Stärke. Vielleicht ist dies der Moment, in dem Justitia beginnt, wirklich hinzusehen – nicht nur zu urteilen, sondern zu verstehen.