Im Nachgang zur dramatischen Geiselnahme in der Staatsbank am 12. März, bei der auf acht Geiseln geschossen wurde (siehe vorheriger Bericht), hat Lifeinvader den renommierten Juristen Thomas Fischer zu einer rechtlichen Einschätzung des Polizeieinsatzes befragt. Das Ergebnis: Der Rückzug der Einsatzkräfte könnte multiple Verstöße gegen Grundgesetz und Strafrecht darstellen.
Grundgesetzwidriges Handeln
Nach Einschätzung des Rechtsexperten verstößt das Vorgehen der Polizei gegen fundamentale Grundrechte. Fischer verweist dabei besonders auf Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Einrichtungen."
"Die Polizei hat durch ihren Rückzug die Schutzpflicht gegenüber den Geiseln eklatant verletzt", erläutert Fischer. "In Kauf zu nehmen, dass Geiseln zu Schaden kommen oder gar sterben, weil man den Einsatzort verlässt, ist eine klare Missachtung dieser Grundpflicht staatlicher Gewalt."
Während die Einsatzleitung den Rückzug mit der eigenen Gefährdung der Beamten begründete, kontert Fischer mit Verweis auf Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes:
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Fahrlässige Tötung und unterlassene Hilfeleistung
Fischer sieht im Verhalten der Einsatzleitung zudem mögliche strafrechtliche Vergehen. "Das Strafgesetzbuch definiert fahrlässiges Handeln unter §5 Allgemeines, Absatz 8, Punkt 2 klar: Fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt oder die Gefahr zwar erkennt, aber pflichtwidrig und vorwerfbar davon ausgeht, dass diese nicht eintreten wird."
Dass die Geiseln letztlich nicht getötet, sondern "nur" bewusstlos wurden, ändere nichts an der möglichen strafrechtlichen Relevanz.
Klage eingereicht und Suspendierungsforderung
Thomas Fischer vertritt inzwischen einige der geschädigten Geiseln und hat in ihrem Namen Klage beim Department of Justice (DOJ) eingereicht. Der Fall wurde von Assistant Chief of Justice Karl Hauser übernommen, der nun die weiteren Ermittlungen koordiniert.
Fischer hat zudem die sofortige Suspendierung von Verhandlungsführerin Irina Wulf [BSCO-01] und Einsatzleiter John Lopez [LSPA-02] gefordert, bis der Fall vollständig aufgeklärt ist. Nach Informationen, die Lifeinvader vorliegen, wird in Kürze eine Entscheidung zu den geforderten Suspendierungen getroffen. Wir bleiben dran und werden umgehend berichten, sobald es neue Entwicklungen gibt.
Kommentarbereich für die Bürger der Stadt
Lifeinvader lädt alle Bürger der Stadt dazu ein, ihre Gedanken und Kommentare zu diesem Vorfall unter diesem Artikel zu hinterlassen. Ihre Meinungen sind wichtig und müssen gehört werden.
Da fragt man sich, ist man hier wirklich noch sicher in der Stadt?
Zum glück gibt es solche Juristen wie Thomas Fischer ohne ihn wäre die Stadt ja völlig verloren und würde im Chaos versinken
Ich hoffe das PD,SD und die Army daraus lernt und sich in Zukunft mehr um die Bürger kümmert.