Im Fall der dramatischen Geiselnahme in der Staatsbank vom 12. März hat der Bundesrichter Karl Krabbe die geforderte Suspendierung von Verhandlungsführerin Irina Wulf [BSCO-01] abgelehnt. Dies geschah im Rahmen eines Eilverfahrens, dessen Durchführung nun selbst in die Kritik gerät. Nach der Urteilsverkündung sprach Lifeinvader mit Richter Krabbe, um mehr über die Hintergründe der Entscheidung zu erfahren.

Urteil unter fragwürdigen Umständen

Lifeinvader war am Abend des 19.03.2025 vor Ort beim Department of Justice (DOJ) und konnte Teile des Verfahrens selbst beobachten. Zusätzlich wurden Informationen von Thomas Fischer und Richter Krabbe eingeholt, die weitere Einblicke in die Geschehnisse geben. Im Department of Justice (DOJ) fand ein Schnellverfahren statt, bei dem über die von Rechtsanwalt Thomas Fischer geforderte Suspendierung von Irina Wulf entschieden wurde. An dem Verfahren nahmen Rechtsanwalt Thomas Fischer, Staatsanwalt Karl Hauser und Bundesrichter Karl Krabbe teil.

Nach einer ersten gemeinsamen Besprechung im Hinterzimmer des DOJ, bei der die Argumente beider Seiten dargelegt wurden, nahm das Verfahren jedoch eine ungewöhnliche Wendung: Richter Krabbe führte ein längeres Vier-Augen-Gespräch mit der Beschuldigten Irina Wulf, zu dem weder der Klägervertreter Fischer noch die Staatsanwaltschaft Zugang hatten.

Im Anschluss daran folgten weitere separate Gespräche mit der Staatsanwaltschaft. Überraschend wurde dann auch Ray Sato, ein zweiter Staatsanwalt, sowie Chief of Police Jack Wulf hinzugezogen – eine Person, deren Rolle in diesem Verfahren bislang unklar bleibt.

Richterliche Entscheidung: Keine Suspendierung

In seiner Urteilsverkündung lehnte Richter Krabbe die Suspendierung von Irina Wulf ab. Seine Begründung: Von Wulf gehe keine Gefahr aus, zudem sei sie nicht in der Position der Einsatzleitung gewesen. Der Fall des Einsatzleiters John Lopez [LSPA-01] soll zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden.

Doch das Verfahren wirft erhebliche Fragen auf: Ein Richter hat laut §5 des Justizgesetzes JusG lediglich auf „vorliegenden Fakten“ zu entscheiden. Ermittlungen und Beweiserhebungen fallen unter die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft (§6 JusG). Dennoch erklärte Richter Krabbe in einem Interview mit Lifeinvader, dass er persönlich Irina Wulf und andere Beteiligte befragt habe – ein Vorgehen, das einer richterlichen Untersuchung gleicht und möglicherweise gegen die Gewaltenteilung verstößt.

Verfahren unter Beschuss: Verstoß gegen Transparenzgebot

Thomas Fischer, der die geschädigten Geiseln vertritt, äußerte scharfe Kritik am Verfahrensablauf. Er verweist auf §11 des Justizgesetzes, der bei Beschwerden über polizeiliche Arbeit explizit "transparente Untersuchungen" fordert:

"Bürger haben das Recht, Beschwerden über polizeiliche Arbeit einzureichen. Die zuständigen Aufsichtsbehörden sind verpflichtet, diese Beschwerden zu prüfen, transparente Untersuchungen durchzuführen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die polizeiliche Arbeit den gesetzlichen Standards entspricht."

Fischer kritisiert, dass der nicht-öffentliche Charakter der Einzelgespräche diesem Transparenzgebot widerspreche. "Als Beschwerdeführer und Vertreter der Geschädigten hätte ich bei der Befragung von Frau Wulf anwesend sein müssen. Ein Vier-Augen-Gespräch zwischen Richter und Beschuldigter entspricht nicht dem gesetzlich verankerten Grundsatz einer transparenten Untersuchung."

Offene Fragen zur Verfahrensführung

  • Warum wurde Chief of Police Jack Wulf hinzugezogen, und welche familiären oder beruflichen Verbindungen bestehen zwischen Jack Wulf und Irina Wulf?
  • Warum wurden getrennte Gespräche geführt statt einer öffentlichen Anhörung mit allen Beteiligten?

Fischer erwägt, gegen die Verfahrensführung vorzugehen und eine erneute Prüfung des Falls zu fordern – ob er tatsächlich Beschwerde oder Berufung einlegt, bleibt jedoch noch offen. Die relevanten Gesetzesparagraphen wie §5, §6 und §11 des Justizgesetzes JusG sind für dieses Verfahren von zentraler Bedeutung. Weitere Details dazu können auf der offiziellen Justiz-Webseite eingesehen werden.

Ausblick

Während die Suspendierung von Irina Wulf abgelehnt wurde, steht die Entscheidung über Einsatzleiter John Lopez noch aus. Es bleibt abzuwarten, ob bei dessen Fall ein ähnliches Verfahren angewandt wird oder ob die Kritik am bisherigen Vorgehen zu einer Anpassung führen könnte.

Lifeinvader bleibt an der Geschichte dran und wird über weitere Entwicklungen berichten.

Kommentarbereich für die Bürger der Stadt

Die Bürger sind herzlich eingeladen, ihre Kommentare und Gedanken zu diesem Vorfall zu teilen. Jeder Beitrag hilft dabei, eine breitere Sichtweise auf die Ereignisse zu gewinnen.

10 Gedanken zu „Staatsbank-Geiselnahme: Gericht weist Suspendierungsforderung zurück – Verfahren wirft Fragen auf“
  1. Wulf wurde nicht suspendiert weil sie schon immer machen konnte was sie wollte und sie „enge“ Beziehungen bis hin zur Regierung pflegt 🤭😝 Mehr muss man nicht sagen. Das ist auch der Grund dafür, dass es nie laufen wird in diesem Staate.

  2. Also ich kann persönlich aus eigenen Erfahrungen und von was man auch so hört nur dem anderen zustimmen. Vielleicht nicht so krass ausgedrückt aber solange solche Zustände in der Justiz herrschen, wird es schwierig mit Gerechtigkeit und Ordnung. Vielleicht sollte man einfach irgendwann mal für frischen Wind sorgen, vorallem wenn man sieht, dass der Polizei immer wieder solche gravierenden Fehler unterlaufen. Und ja auch im Sherrif‘s Department nicht nur die Police Departments in der Stadt machen oft Fehler!!!

  3. Ich würde mal sagen glücl gehabt Frau Wulf. Ich bin mir sicher sie macht einen guten Job. Diese Sache jedoch nicht zu sanktionieren ist etwa seltsam. Peace out euer Stefan

  4. wieso wird da nicht was unternommen? Wieso muss immer überall diese fast schon koruppte „hinwegschauen&bevorzugen“ Mentalität an der Tagesordnung stehen?

  5. wieso wird da nicht was unternommen? Wieso muss immer überall diese fast schon koruppte „hinwegschauen&bevorzugen“ Mentalität an der Tagesordnung stehen?

  6. Nicht nur dass hier ein unfassbares Versagen der Justiz vorliegt, jetzt wird auch noch der Anwalt angefochten, der den Fall übernommen hat!! Das DOJ legt sich die Karten auch so wie sie die grade braucht! Unter diesen Umständen braucht man sich nicht wundern, wenn Selbstjustiz zum nächsten großen Thema wird. Bitte bleibt dran Lifeinvader! Wir fordern Aufklärung!

  7. Ist ja klar!! das Frau Wulf ohne jegliche Sanktionierungen davon zu kommen ist ja komisch da kann man dem Richter ja auch schon Korruption vorwerfen!
    Auch Mit dem Herrn Lopez die Untersuchungen zu verschieben? Naja ich weiß nicht was man da vertuschen möchte!
    Da in dem Fall auch keine Öffentliche Anhörung zu statte findet ist meiner Meinung Keine Transparente Untersuchung.
    Jegliche Stattlichen Juristen arbeiten stark gegen die Ermittlungen, Der ganze fall scheint mir Suspekt und sieht nicht danach aus das Im Interesse der Bevölkerung gehandelt wird.

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